WEA auf dem Hohen Brand Brief an den Planungsverband Region Chemnitz

Auf dem Gipfel des Hohen Brand

Auf dem Hohen Brand

Betr.: Windkraftanlagen auf dem Hohen Brand

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Beschluss des Stadtrates von Markneukirchen vom 20.11.2014, der
Bürgerenergiegenossenschaft Markneukirchen (BegMa) kommunale Flächen auf dem
Hohen Brand für den Bau von drei 200 m hohen Windrädern für einen späteren Pachtvertrag
bereitzustellen, musste aus formaljuristischen Gründen aufgehoben werden.
Jetzt warten die BegMa, andere Investoren und Waldbesitzer auf den neuen Regionalplan in
der Hoffnung, dass auf dem Hohen  Brand ein Vorrang-  und Eignungsgebiet für
Windkraftanlagen ausgewiesen wird.
Als Bürgerinitiative halten wir es für unverantwortlich gegenüber den Menschen im näheren
und weiteren Umfeld des Standortes, gegenüber Natur und Landschaft, dass auf diesem
Höhenrücken Windräder errichtet werden. Das begründen wir wie folgt:

1.  Windräder mit einer Bauhöhe von rd. 200 m an dem geplanten Standort bewirken eine
weiträumige Verschandelung der bisher ungestörten Landschaft. Der markante
Höhenzug vom Hohen Brand bis zum Elstergebirge wird nachhaltig beeinträchtigt. Die rd.
170 m über die Waldsilhouette hinausragenden Rotorblätter und die nachts grellrot
blinkenden Warnleuchten haben ein extrem hohes optisches Störpotential für einen
Umgebungsraum von etwa 200 km². Besonders betroffen sind die direkt umliegenden
Ortschaften:
Luftkurort Erlbach mit Gopplasgrün und Eubabrunn,
Wohlhausen mit Friebus,
Breitenfeld,
Wernitzgrün,
Markneukirchen,
Landwüst,
Wohlbach, Eschenbach, Gunzen,
Adorf mit Remtengrün und Jugelsburg,
Schöneck,
Oberzwota, Zwota,
Klingenthal und weitere.

2.  Durch die bedrängende Wirkung der riesenhaften technischen Anlagen, durch
permanente Unruhe der drehenden Rotorblätter und Blinklichter, durch Schlagschatten
bei tief stehender Sonne und die nächtliche Signalbefeuerung erfolgt eine unzumutbare
Beeinträchtigung der Wohn-  und Lebensqualität für die Bewohner der objektnahen
Ortslagen von Gopplasgrün, Erlbach, Eubabrunn, Wohlhausen, Friebus, Oberzwota und
Zwota.

3.  Der Standort befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Oberes Vogtland“
und des Naturparks „Erzgebirge / Vogtland“. Das widerspricht den begründeten
Schutzzielen dieser Gebiete.
Im Sächs. Naturschutzgesetz ist formuliert:
“Im Landschaftsschutzgebiet sind nach Maßgabe der Rechtsverordnung alle Handlungen
verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, den Naturhaushalt schädigen, das
Landschaftsbild und den Naturgenuss beeinträchtigen oder sonst dem besonderen
Schutzzweck zuwiderlaufen“.
In der Naturparkverordnung Erzgebirge / Vogtland vom 09. Mai 1996 heißt es u. a.:
„Mit der Erklärung über den Naturpark Erzgebirge / Vogtland wird bezweckt, die
landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung dauerhaft zu bewahren, sowie die
Erholungsnutzung unter besonderer Beachtung der Belange des Naturschutzes und der
kulturellen Eigenart des Gebietes zu entwickeln. Insbesondere wird u.a. dabei die
Erhaltung und Wiederherstellung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der
Teillandschaften mit ihrem naturraumtypischen Erscheinungsbild bezweckt. In den
Schutzzonen I und II sind Handlungen verboten, die erheblich oder nachhaltig den
Charakter des Gebietes nachteilig verändern oder dem besonderen Schutzzweck
zuwiderlaufen, insbesondere wenn dadurch u. a.
–  das Landschaftsbild nachteilig verändert oder die natürliche Eigenart der
Landschaft auf andere Weise beeinträchtigt oder
– der Naturgenuss oder der besondere Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt
wird.“

4.  Der Standort befindet sich innerhalb der Schutzzone II des Naturparks und damit in einer
sogen. weichen Tabuzone. In weichen Tabuzonen sollten aus Gründen von Landschafts-und Naturschutz keine Windräder errichtet werden.
Das gesamte Gebiet des Naturparks ist als weiche Tabuzone anzusehen entsprechend
der explizit definierten Schutzzwecke (siehe Punkt 2!) insofern konterkariert eine
Ausweisung eines Vorrang- und Eignungsgebietes den Schutzzweck. Eine erforderliche
Einzelfallprüfung muss zwangsläufig zu dem gleichen Ergebnis kommen.

5.  Der Standort liegt in einem  Waldgebiet ohne technische bzw. infrastrukturelle
Vorbelastungen. Aufgrund seiner vielfältigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen
Funktionen wird Wald bisher durch Rechtssprechungen (BverwG, OVGSachsen) als ein
mögliches und zulässiges Ausschlusskriterium für Windenergieanlagen angesehen. Die
Begründung, dass im Zuge knapper werdender Standorte auch auf Waldflächen
zurückgegriffen werden sollte, ist für diesen speziellen Einzelfall in keiner Weise
nachvollziehbar. Damit wird den Begehrlichkeiten der Windkraft-Lobby und der
Waldbesitzer, die exponierten Kammlagen für Windenergieanlagen zu öffnen,
entgegengekommen und der Anfang gemacht, die Windrad-Galerien entlang
tschechischer und bayrischer Grenzregionen auf der sächsischen Seite fortzusetzen.

6.  Für die Region des Oberen Vogtlandes ist der Tourismus ein bedeutender
Wirtschaftsfaktor, für Betreiber von Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen hat er
existentielle Bedeutung. Das größte Pfund sind dabei die einmaligen Reize und
Naturbesonderheiten des Landschaftsschutzgebietes „Oberes Vogtland“ . Dieses Gebiet
ist bis jetzt von Windrädern verschont geblieben.
Es wird geschätzt, dass im Sächsischen Vogtland mehr als 10 000 Menschen vom
Tourismus leben, dabei hat das Obere Vogtland einen bedeutenden Anteil. Lt.
Tourismusverband entfallen etwa 7% der Gästeübernachtungen in Sachsen auf die
Region zwischen Bad Brambach und Reichenbach.
Unvorstellbar, wenn sich die „Verspargelung“ von Oberreuth jetzt über die gesamte
reizvolle Silhouette des Elster-/Erzgebirge fortsetzen sollte. Wen sollte es dann noch für
Wintersport, sanften Tourismus und Erholung in das Vogtland ziehen? Auch Fach- und
Arbeitskräfte, die unsere klein- und mittelständige Industrie dringend benötigt, werden
sich wohl überlegen, ob sie ihren  Wohnsitz in eine zwar reizvolle, aber dann
verschandelte Region verlegen. All das wäre kontraproduktiv im Sinne der
wunderschönen Werbebroschüre „Vogtland..like to be here“, herausgegeben vom LRA
Vogtlandkreis.
Besonders betroffen werden Orte mit stark frequentierter touristischer Infrastruktur sein,
wie z. B. Schöneck, Klingenthal, Zwota und der Höhenluftkurort Erlbach. Aus den o. g.
Gründen hat der Stadtrat von Schöneck sich bereits 2013 gegen die Errichtung von
Windrädern auf dem Stadtgebiet als auch auf dem Hohen Brand ausgesprochen.
Der Tourismusverband Vogtland hat sich aus diesen Gründen auch eindeutig gegen
Windräder auf dem Hohen Brand ausgesprochen (DIE WELT vom 14.03.2015).
Aktuelle sporadische Umfragen unter Urlaubern in der Region zeigen klar den Trend,
dass Windräder auf dem Hohen Brand ein Grund wären, andere Urlaubsziele zu wählen.

7.  Die gesetzlich fixierten Belange des Natur-  und Artenschutzes würden mit einem
Windrad-Standort auf dem Hohen Brand ausgehebelt. In der Nähe befinden sich Brutgebiete von
Schwarzstorch, Rauhfußkauz, Sperlingkauz, Schwarzspecht und anderen streng
geschützten Arten, südlich davon befindet sich ein Europäisches Vogelschutzgebiet
(SpA-Status)
Darüberhinaus ist das gesamte Kammgebiet ein Korridor für den jährlichen Vogelzug
unzähliger Arten, die im Süden überwintern. Diese Vögel fliegen in Höhen zwischen 50
und 300 m über Terrain – man kann sich leicht vorstellen, welche hohen Verluste zu
erwarten sind, wenn 200 m hohe Windräder dort oben stehen.
Zur Untermauerung unserer unter Punkt 1 bis Punkt 7 aufgeführten Argumente gegen die
Ausweisung eines Vorrang- und Eignungsgebietes auf dem Hohen Brand verweisen wir
auf Ihre Stellungnahme vom 30.05.2012 zur UVP für das Projekt „VTE Moldava“. Alle
dort aufgeführten Argumente gegen den Bau von 18 135 m hohen Windrädern auf
tschechischem Territorium lassen sich 1 : 1 auch gegen einen Windradstandort auf dem Hohen
Brand aufführen. Wir verweisen besonders auf Ihre inhaltlichen Ausführungen zu den
Schwerpunkten:
– Gebiete mit regionaler und überregionaler Bedeutung für den Vogelschutz,
– Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft,
– Regional bedeutsame landschaftsbildprägende Erhebungen,
– Landschaftsbildeinheit Waldlandschaft,
– großflächig unzerschnittener störarmer Raum,
– Tourismus- und Erholungsgebiet,
– Tourismus- und Erholungsschwerpunkt (hier Luftkurort Erlbach!),
– Routen des touristischen Wegenetze u. a. …
Unter Zugrundelegung Ihrer Argumentation gegen den Standort Moldava kann es für den
Hohen Brand regionalplanerisch nur eine  Entscheidung geben –  unabhängig von
gegenwärtigen politischen Konstellationen und sonstigen Begehrlichkeiten.
Die Bewohner von Markneukirchen und umliegenden Ortsteilen haben sich bisher klar
positioniert. Unsere Aktion „Hände weg vom Hohen Brand“ hat in wenigen Wochen weit über
2.000 Unterstützer-Unterschriften gebracht. Das ist ein eindeutiges Signal gegen die
Verschandelung unserer Vogtländischen Heimat mit Windrädern.
Die besonderen Werte einer intakten Natur und einer schönen, unzerstörten Landschaft sind
Allgemeingut –von jedem zu erleben und zu genießen – sie sind nicht zu privatisieren! Die
Errichtung von Windenergieanlagen in einem landschaftlich hervorragend ausgestatteten
Gebiet bedeutet aber, dass diese Werte, die allen zugute kommen sollen, geopfert werden in
erster Linie zur Profitmaximierung einzelner Windradbetreiber.
Wir fordern, dass auf dem Hohen Brand kein Vorrang-  und Eignungsgebiet für
Windkraftanlagen ausgewiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Dr. Wolfgang Seifert      Andrè Worbs      Hans-Ludolf Parisius

2 thoughts on “WEA auf dem Hohen Brand Brief an den Planungsverband Region Chemnitz

  1. Keine Windräder – niemals!!
    Meine vollste Zustimmung zu den Begründungen und Erläuterungen
    Liane Jahn
    P.S.:Ich hoffe,DAS reicht!!

  2. Wir kommen regelmäßig zum Wintersporturlaub in die Gemeinde Erlbach. Dies soll auch so bleiben. Daher die dringlichste Bitte an Sie: Keine Windräder in ein Naheholungsgebiet! Nicht zuletzt die Info aus unseren Höhen. Da wo bislang ein Windrad bislang stand, sind es immer mehrere geworden. UND: nach Beendigung der Amortisationsphase werden nun die Windräder gegegn wesentlich höhere und damit leistungsfähigere getauscht. Nun, wehret den Anfängen…lg

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